Die Praxis

Versicherte privater Krankenkassen, privat Zusatzversicherte und Empfänger von Beihilfe erhalten unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen auch Leistungen des Heilpraktikers erstattet. Die Erstattungsfähigkeit ist je nach Krankenkasse bezüglich der erstattungsfähigen Therapiemaßnahmen unterschiedlich. Die Liquidation für Privat- und Zusatzversicherte erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die meisten Privatversicherungen übernehmen, je nach Tarif, ganz oder teilweise die Behandlungskosten.